AGB PAGANAU 2025

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen der Veranstaltung:
Stand: [01.07.2026]
Veranstaltung:
Paganau „Die Dritte “


Veranstaltungsort: Bürgerzentrum Friesenhalle, Hauptstraße 60, 82223 Eichenau
Veranstaltungszeitraum: Samstag, 21.11.2026 - 18:00 – 23:59 Uhr


Veranstalter:
Events & More
M. Wolfseher
Kiefernstraße 37, D-82223 Eichenau
Kveldulf666@outlook.de

1. Allgemeines
• Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme und den damit
zusammenhängenden Ticketverkauf für obenstehende Veranstaltung, ausgerichtet durch den
oben genannten Veranstalter. Diese gelten ferner auf dem gesamten Veranstaltungsgelände für
den gesamten Veranstaltungszeitraum. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers
haben keine Gültigkeit.

• Mit dem Erwerb eines Tickets schließt der Besucher mit dem Veranstalter einen Veranstaltungs-
vertrag und erwirbt das Recht zum Besuch der Veranstaltung. Jeder Besucher erklärt mit Kauf

eines Tickets sein Einverständnis der nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB).
2. Veranstaltung
• Die Veranstaltung „Paganau – Die Dritte“ besteht aus der Gesamtheit der Programmabfolgen
(Musik- und Rahmenprogramm).
3. Tickets
3.1. Preise
• Der Verkaufspreis für ein Ticket beträgt 24,95 € und ist gegenüber dem Teilnehmer verbindlich.
• Es können zudem Bearbeitungsgebühren anfallen, welche durch beauftragte Vorverkaufspartner
erhoben, und bei der Bestellung berechnet werden. Die Gebühren werden vom jeweiligen
Ticketanbieter festgelegt
• Alle Preise beinhalten soweit erforderlich die gesetzlich gültige Umsatzsteuer.
3.2 Ticketkauf
• Tickets sind ausschließlich beim Veranstalter und ausgewählten Partnern („Ticketanbieter“) zu
erwerben. Zudem gelten ggf. die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen
Ticketanbieter.
• Nach der Entwertung durch den Veranstalter oder ein von dem Veranstalter beauftragtes
Unternehmen ist eine Übertragung nicht mehr zulässig.

• Der Erwerb der Tickets für die Veranstaltung dient ausschließlich der privaten, nicht
kommerziellen Nutzung durch den Käufer.
• Ein Umtausch oder eine Rückgabe der Tickets ist – abgesehen von einer Absage der
Veranstaltung gemäß Ziffer 11 – ausgeschlossen.
3.3 Übertragung des Besuchsrechts
• Tickets sind grundsätzlich übertragbar, sofern keine berechtigten Gründe entgegenstehen.
• Der Veranstalter kann die Übertragung verweigern, wenn
a) gegen die empfangende Person ein Hausverbot besteht.
b) das Ticket zu einem überhöhten Preis weiterverkauft wird (über dem Nennwert inkl.
Gebühren).
c) der Weiterverkauf gewerblich oder über nicht autorisierte Plattformen erfolgt.
• Erfolgt ein Weiterverkauf entgegen den vorstehenden Regelungen, kann der Veranstalter das
Ticket sperren und dem Inhaber den Zutritt verweigern. Ein Anspruch auf Erstattung besteht
nicht.
• Der ursprüngliche Käufer verpflichtet sich, den neuen Ticketinhaber über die Geltung dieser AGB
zu informieren.
4. Einlass, Kontrollbänder und Sicherheitskontrollen
• Beim ersten Einlass ist ein gültiges Ticket vorzuzeigen. Die Eintrittskarten werden gegen ein
Kontrollband ausgetauscht; das Ticket verliert mit der Ausgabe des Kontrollbands seine Gültigkeit.
• Besucherinnen und Besucher, die das Veranstaltungsgelände verlassen, erhalten nur dann erneut
Einlass, wenn sie ein unversehrtes, verschlossenes Kontrollband am Handgelenk tragen.
• Das Kontrollband ist personalisiert und nicht übertragbar. Manipulierte, geöffnete oder
beschädigte Kontrollbänder verlieren ihre Gültigkeit und werden entwertet.
• Beim Zutritt zur Veranstaltung können durch den Ordnungsdienst, unter Wahrung der
Verhältnismäßigkeit, angemessene Sicherheitskontrollen durchgeführt werden. Diese können
insbesondere eine Taschenkontrolle sowie eine körpernahe Überprüfung durch geschultes
Personal umfassen. Der Zutritt zur Veranstaltung setzt die Zustimmung zu diesen
Sicherheitsmaßnahmen voraus.
5. Gründe zum Ausschluss
• Der Veranstalter behält sich vor, Personen aus wichtigem Grund den Einlass zu verweigern oder
von der Veranstaltung auszuschließen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a.) verbotene Gegenstände gemäß Ziffer 8.1 mitgeführt werden.
b.) die Person offensichtlich stark alkoholisiert ist oder unter Drogeneinfluss steht.
c.) die Person durch Verhalten oder Äußerungen homophobe, sexistische, rassistische oder
sonst menschenverachtende Inhalte verbreitet.
d.) die Person durch Kleidung, Symbole oder andere äußere Merkmale erkennbar extremistische
Vereinigungen unterstützt oder ihnen zugehörig erscheint.
e.) Bestimmungen des Jugendschutzes verletzt werden.
• Liegt ein solcher wichtiger Grund vor, den die betreffende Person zu vertreten hat, verlieren
Ticket und Kontrollband ihre Gültigkeit. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt nicht.
6. Weisungsrecht
• Den Anweisungen des Ordnungs- und Sicherheitspersonals ist jederzeit unverzüglich Folge zu
leisten.

7. Jugendschutz
• Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der
Öffentlichkeit.
• Kinder und Jugendliche unter 6 Jahren haben, auch in Begleitung einer erziehungsberechtigten
Person, keinen Zutritt zur Veranstaltung.
• Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 16 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung
einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person betreten.
• Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung
mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten
Person vorzuzeigen.
• Der Veranstalter ist berechtigt, Kindern und Jugendlichen den Zutritt zur Veranstaltung zu
verweigern, wenn hinreichende Anhaltspunkte bestehen, dass die personensorgeberechtigte
oder erziehungsbeauftragte Person ihren Fürsorgepflichten nicht im erforderlichen Umfang
nachkommt.
8. Verbotene Gegenstände
8.1 Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände sind verboten
• Glasflaschen jeder Art
• Tiere / Haustiere
• Waffen aller Art (auch im technischen Sinne)
• sogenannte Selfiesticks, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderkerzen, Himmelslaternen,
Vuvuzelas, Megafone und Drohnen
• Kleidungsstücke von Bands oder Organisationen mit verfassungsfeindlichem Hintergrund,
insbesondere, wenn diese aufgrund verfassungsfeindlicher Veröffentlichungen von Verboten
betroffen sind
• Gefährliche Gegenstände jeglicher Art, es sei denn, es handelt sich um Gegenstände des
täglichen Gebrauchs, die sozialüblich und bestimmungsgemäß verwendet werden
• Ohne vorherige schriftliche Genehmigung Foto-, Film-, Videokameras oder sonstige
Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten
Gebrauch (wie z.B. Smartphones) dienen.
• Nietenarmbänder, Nietenhalsbänder und Gürtel mit hochstehenden oder angespitzten Nieten,
oder Nieten mit einer Länge von mehr als 1,5 cm;
• Ketten, Fahnenstangen, Stöcke, Patronengürtel
• eigene Lebensmittel und Getränke jeglicher Art, eine Ausnahme gilt jedoch bei medizinischer
Notwendigkeit (z.B. Diabetiker)
• Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse
8.2 Verwahrung:
• Der Veranstalter bzw. das Ordnungspersonal ist berechtigt, verbotene Gegenstände
vorübergehend in Besitz zu nehmen und zu verwahren oder den betreffenden Besucher
vom Veranstaltungsgelände zu verweisen.
9. Hausrecht, Verhaltensregeln:
9.1 Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal
ausgeübt.
• Den Anweisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.
• Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert

oder belästigt wird.
• Besuchern ist es untersagt, auf dem Veranstaltungsgelände verbotene Gegenstände (Ziff. 8.1)
mitzuführen, körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige
Dritte auszuüben.
• Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen.
• außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten.
• bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen.
• ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben,
Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen.
9.2 Fotografieren und Filmen:
• Das Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Mobiltelefonen / Smartphones ist gestattet.
Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren.
• Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online
oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten.
9.3 Platzverweis / Hausverbot
• Besucher, die schuldhaft gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote
verstoßen, kann der Veranstalter des Veranstaltungsgeländes verweisen und ihnen Hausverbot
erteilen.
9.4 Strafbare Handlungen
• Begeht oder versucht ein Besucher der Veranstaltung eine Straftat (z.B. Drogenhandel,
Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung, verfassungsfeindliche Aussagen oder Gesten,
etc.), wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung des Veranstaltungsgeländes verwiesen
und der Sachverhalt bei der Polizei angezeigt.
• Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher des
Veranstaltungsortes, verlieren das Ticket und das Kontrollband ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis
wird nicht erstattet.
• Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen
Schaden ersatzpflichtig.
10. Gesundheitliche Hinweise
10.1 Lautstärke
• Der Veranstalter stellt am Einlass kostenlosen Gehörschutz zur Verfügung.
• Dem Besucher ist bewusst, dass bei der Veranstaltung, insbesondere vor der Bühne, eine
besonders hohe Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden,
insbesondere Hörschäden, besteht.
• Den Besuchern wird daher dringend empfohlen, einen geeigneten Gehörschutz zu verwenden,
und ausreichenden Abstand zu den Lautsprecherboxen und der Bühne zu wahren, sowie einen
Platz vor der Bühne zu wählen, der mit den individuellen Hörgewohnheiten vereinbar ist.
10.2 Lichtanlage, Nebelmaschinen, sonstige Effekte
• Dem Besucher ist ferner bewusst, dass im Rahmen der Veranstaltung, vor allem bei Auftritten,
Rauchmaschinen, Laser, Stroboskoplicht oder andere Spezialeffekte verwendet werden können.
• Während der Veranstaltung werden Nebelmaschinen eingesetzt, um visuelle Effekte zu erzeugen.
Diese Geräte erzeugen künstlichen Nebel durch die Verdampfung von hochwertigem Nebelfluid.

Der Betrieb der Nebelmaschinen wird durch einen vor Ort anwesenden Brandschutzbeauftragten
beaufsichtigt, um umgehend auf mögliche Mängel hinzuweisen und diese zu beheben.
Mögliche Gefahren: Inhalation von Nebel kann zu Atemwegsreizungen oder allergischen
Reaktionen führen.
Sichtbehinderung: Dichte Nebelschwaden können die Sicht einschränken und zu Unfällen führen.
10.3 Sonstiges
• Der Veranstalter stellt während der gesamten Veranstaltung qualifiziertes Sanitätspersonal bereit.
• In Bühnen-, Ein- und Ausgangsnähe kann es durch Gedränge zu Kreislaufschwächen und
Quetschungen kommen, für die der Veranstalter keine Haftung übernimmt.
• Der Besucher verpflichtet sich, bei ersten Anzeichen einer negativen, gesundheitlichen
Auswirkung, insbesondere einem epileptischen Anfall, geeignete und zumutbare
Selbstschutzmaßnahmen zu ergreifen und einen sicheren Ort aufzusuchen.
• Der Besucher hat sich bei gesundheitlichen Auswirkungen oder empfindlichen Reaktionen

umgehend an das vor Ort anwesende Sanitätspersonal zu wenden, um geeignete Notfall-
maßnahmen einleiten zu können.

11. Absage / Verlegung der Veranstaltung
• Wird das Paganau „Die Dritte“ Festival abgesagt, besteht gegen den Veranstalter ein Anspruch auf
Erstattung des Eintrittspreises. Eventuelle Vorverkaufsgebühren Dritter erstattet der Veranstalter
nicht.
• Rücknahme der Eintrittskarte nur bei endgültiger Absage der Veranstaltung bis 2 Wochen nach
dem Konzertdatum. Der Rückerstattungsantrag kann schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.
Bei Absage findet sich die erforderliche Postadresse auf der Festival-Homepage Paganau "Die
Dritte" (www.midgardo.de). Es wird nur der Nennwert des Tickets in Höhe von 24,95 € erstattet.
• Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund örtlich oder zeitlich zu
verlegen.
• Eine Verlegung ist für den Besucher zumutbar, wenn – der neue Termin innerhalb von 12
Monaten liegt und – der neue Veranstaltungsort im selben Landkreis oder einem angrenzenden
Landkreis liegt.
• In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
• Ist die Verlegung für den Besucher unzumutbar, kann er die Erstattung des Ticketnennwerts
verlangen.
12. Höhere Gewalt / behördliche Maßnahmen
• Muss die Veranstaltung aufgrund von behördlichen Anordnungen, Sicherheitsgründen oder
höherer Gewalt verschoben werden, behalten die Tickets ihre Gültigkeit für den Ersatztermin. Die
gesetzlichen Rechte der Besucher bleiben unberührt.
• Die Einhaltung gesundheitsschutzrechtlicher Vorgaben bei der Veranstaltung wird mit dem Kauf
des Tickets vom Käufer bestätigt.
13. Haftung
13.1 Haftungsbestimmungen
• Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr,
unbeschadet der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten des Veranstalters.
• Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften für Schäden des
Besuchers nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

• Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet der Veranstalter auch bei einfacher
Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
• Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt
unberührt.
• Der Veranstalter haftet entsprechend den vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht für
verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände.
• Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, sowie Verschulden bei
Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter
oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben.
• Das Abstellen von Fahrzeugen auf den ausgewiesenen Parkflächen erfolgt auf eigene Gefahr. Der
Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Diebstahl, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen.
• Im Übrigen haften der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen auch nicht für Störungen gleich
welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden.
13.2 Bild- und Tonaufnahmen
• Im Rahmen der Veranstaltung werden Bild- und Tonaufnahmen durch den Veranstalter oder von
ihm beauftragte Personen erstellt. Diese Aufnahmen dienen der Berichterstattung über die
Veranstaltung, der Dokumentation sowie der öffentlichen Darstellung des Festivals in Print- und
Onlinemedien des Veranstalters.
• Aufnahmen, auf denen Besucher lediglich als Teil der Menschenmenge oder als Beiwerk
erscheinen, dürfen gemäß § 23 KUG ohne gesonderte Einwilligung veröffentlicht werden.
• Nahaufnahmen einzelner Personen, die nicht unter § 23 KUG fallen, werden nur mit
ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person veröffentlicht.
• Besucher können am Einlass Widerspruch gegen die Anfertigung von Aufnahmen erheben, die sie
persönlich identifizierbar zeigen würden. In diesem Fall wird der Veranstalter angemessene
Maßnahmen treffen, um solche Aufnahmen zu vermeiden.
• Aufnahmen von Minderjährigen erfolgen ausschließlich mit Zustimmung der
personensorgeberechtigten Person.
• Ergänzende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten befinden sich in der
Datenschutzerklärung des Veranstalters, die vor Ort ausgehängt und online auf der
Veranstaltungsseite Paganau "Die Dritte" (www.midgardo.de) abrufbar ist.
14 Schlussbestimmungen
• Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Fürstenfeldbruck.
• Bei Nichtbeachtung der Anweisungen des Veranstalters oder dessen Ordnungskräften erfolgt der
Verweis vom Veranstaltungsgelände ohne Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes.
• Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB zu ändern, wenn ein triftiger Grund für eine Änderung
vorliegt. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist, um:
a.) auf nach Vertragsschluss in Kraft getretene gesetzliche Vorgaben
b.) eine ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung
c.) auf eine Änderung der Marktverhältnisse der Unterhaltungs- und Festivalbranche zu reagieren
d.) aufgetretene Auslegungszweifel zu beseitigen
e.) wenn eine Erweiterung des Angebots die Änderung erforderlich macht.
• Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Regelungen vor. Mögliche
Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf der
Veranstaltungsseite Paganau "Die Dritte" (www.midgardo.de).
• Der Veranstalter kann diese AGB jederzeit mit Wirkung für zukünftige Ticketkäufe ändern. Für
Besucher, die bereits ein Ticket erworben haben, gelten die AGB in der Fassung, die zum

Zeitpunkt des Ticketkaufs gültig war. Eine nachträgliche Änderung der Vertragsbedingungen für
bereits geschlossene Verträge findet nicht statt.
• Im Falle von Widersprüchen zwischen verschiedenen Fassungen dieser AGB gilt die auf der
offiziellen Veranstaltungswebsite Paganau "Die Dritte" (www.midgardo.de) veröffentlichte
Fassung.
• Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
• Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten
geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von
Streitigkeiten hinsichtlich vertraglicher Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen
erwachsen. Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

Mit dem Erwerb des Tickets hat der Besucher den AGB des
Paganau „Die Dritte“ Festivals zugestimmt.

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