AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen der Veranstaltung:

Stand: [01.08.2025]

Veranstaltung:

Veranstaltungsort: Bürgerzentrum Friesenhalle, Hauptstraße 60, 82223 Eichenau
Veranstaltungszeitraum: Samstag, 29.11.2025 - 17:30 – 23:59 Uhr

Veranstalter:

Events & More

M. Wolfseher

Kiefernstraße 37, D-82223 Eichenau
Kveldulf666@outlook.de

1. Allgemeines

•  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme und den damit
zusammenhängenden Ticketverkauf für obenstehende Veranstaltung, ausgerichtet durch den
oben genannten Veranstalter. Diese gelten ferner auf dem gesamten Veranstaltungsgelände für
den gesamten Veranstaltungszeitraum. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers
haben keine Gültigkeit.

•  Mit dem Erwerb eines Tickets schließt der Besucher mit dem Veranstalter einen Veranstaltungs-
vertrag und erwirbt das Recht zum Besuch der Veranstaltung. Jeder Besucher erklärt mit Kauf
eines Tickets sein Einverständnis der nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB).

2. Veranstaltung

•  Die Veranstaltung „Paganau Vol. 2“ besteht aus der Gesamtheit der Programmabfolgen

(Musik- und Rahmenprogramm).

3. Tickets

3.1. Preise

•  Der Verkaufspreis für ein Ticket beträgt 24,95 € und ist gegenüber dem Teilnehmer verbindlich.

•  Es können zudem Bearbeitungsgebühren anfallen, welche durch beauftragte Vorverkaufspartner
erhoben, und bei der Bestellung berechnet werden.

•  Alle Preise beinhalten soweit erforderlich die gesetzlich gültige Umsatzsteuer.

3.2 Ticketkauf

•  Tickets sind ausschließlich beim Veranstalter und ausgewählten Partnern („Ticketanbieter“) zu
erwerben. Zudem gelten ggf. die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen
Ticketanbieter.

•  Nach der Entwertung durch den Veranstalter oder ein von dem Veranstalter beauftragtes
Unternehmen ist eine Übertragung nicht mehr zulässig.


•  Der Erwerb der Tickets für die Veranstaltung dient ausschließlich der privaten, nicht
kommerziellen Nutzung durch den Käufer.

•  Umtausch der Tickets und Rückerstattung ohne Absage der Veranstaltung (Ziff. 9) sind
ausgeschlossen.

3.3 Übertragung

•  Die Übertragung des Besuchsrechts auf einen Dritten ist nur mit Zustimmung des Veranstalters
zulässig.

•  Der Veranstalter stimmt der Übertragung des Besuchsrechts auf einen Dritten bei einem
berechtigten Interesse grundsätzlich zu, es sei denn:

a.) gegen den Dritten besteht ein Hausverbot

b.) das Besuchsrecht wird zu einem höheren Preis angeboten als für den Nennpreis des Tickets.

Dies gilt auch für zusätzlich zum Nennpreis erhobene Gebühren. Es handelt sich demnach nicht
um einen privaten, sondern um einen gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf

c.) der Verkauf wird gewerblich oder kommerziell durch einen nicht autorisierten Dritten,
insbesondere Internetdienstleister, vermittelt, über nicht autorisierte Dritte durchgeführt oder
von  nicht autorisierten Dritten abgewickelt, insbesondere von vom Veranstalter nicht
autorisierten Marktplätzen und Ticketweiterverkäufern im Internet (z. B. eBay)

•  Eine Übertragung bzw. ein Weiterverkauf ohne Zustimmung des Veranstalters führt zum
entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine
Gültigkeit und der Veranstalter ist zum entschädigungslosen Einzug des Tickets berechtigt.

•  Der Käufer eines Tickets verpflichtet sich, bei jeder Übertragung des Besuchsrechts bzw. jedem
Weiterverkauf eines Tickets auf die Übertragungsbeschränkungen dieser Ziffer und die Geltung
dieser AGB hinzuweisen und diese als Vertragsbestandteil zu vereinbaren.

4. Einlass, Einlasskontrolle

•  Beim ersten Einlass ist ein gültiges Ticket vorzuzeigen, die Eintrittskarten werden durch

„Tyvek® Kontrollbänder“ ersetzt und sind nach ihrer Entwertung nicht mehr gültig.

•  Besuchern, die das Veranstaltungsgelände verlassen, wird erneuter Einlass nur gewährt,
wenn sie ein verschlossenes, unversehrtes Kontrollband um das Handgelenk tragen.

•  Das Kontrollband ist nicht übertragbar. Unverschlossene oder manipulierte Kontrollbänder
verlieren ihre Gültigkeit und werden entwertet.

•  Beim Zutritt zur Veranstaltung kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort
durchgeführt werden. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, insbesondere beim Betreten des

Veranstaltungsortes, eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen.
Die Besucher erklären sich damit einverstanden.

•  Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum

Veranstaltungsgelände aus wichtigem Grund zu verweigern oder den Besucher von der

Veranstaltung auszuschließen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend,
das Mitführen von verbotenen Gegenständen gem. Ziff. 6.1, ein offensichtlicher stark

alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss
steht oder der Besucher eine offensichtlich homophobe, sexistische oder menschenverachtende
Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert.

•  Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, den der Besucher zu
vertreten hat, verlieren des Ticket und Kontrollband ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht
erstattet.

•  Den Weisungen des Ordnerpersonals ist in jedem Fall sofort Folge zu leisten.

5. Jugendschutz


•  Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der
Öffentlichkeit.

•  Kinder und Jugendliche unter 6 Jahren haben keinen Zutritt zur Veranstaltung.

•  Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 16 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung
einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person betreten.

•  Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung
mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten
Person vorzuzeigen.

•  Der Veranstalter ist berechtigt, Kindern und Jugendlichen den Zutritt zur Veranstaltung zu

verweigern, wenn hinreichende Anhaltspunkte bestehen, dass die personensorgeberechtigte
oder erziehungsbeauftragte Person ihren Fürsorgepflichten nicht im erforderlichen Umfang
nachkommt.

6. Verbotene Gegenstände

6.1 Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände sind verboten

•  Glasflaschen jeder Art

•  Tiere / Haustiere

•  Waffen aller Art (auch im technischen Sinne)

•  sogenannte Selfiesticks, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderkerzen, Himmelslaternen,
Vuvuzelas, Megafone und Drohnen

•  Kleidungsstücke von Bands oder Organisationen mit verfassungsfeindlichem Hintergrund,

insbesondere, wenn diese aufgrund verfassungsfeindlicher Veröffentlichungen von Verboten
betroffen sind

•  Gefährliche Gegenstände jeglicher Art, es sei denn, es handelt sich um Gegenstände des
täglichen Gebrauchs, die sozialüblich und bestimmungsgemäß verwendet werden

•  Ohne vorherige schriftliche Genehmigung Foto-, Film-, Videokameras oder sonstige

Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten
Gebrauch (wie z.B. Smartphones) dienen.

•  Nietenarmbänder, Nietenhalsbänder und Gürtel mit hochstehenden oder angespitzten Nieten,
oder Nieten mit einer Länge von mehr als 1,5 cm;

•  Ketten, Fahnenstangen, Stöcke, Patronengürtel

•  eigene Lebensmittel und Getränke jeglicher Art

•  Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse.

6.2 Verwahrung:

•  Der Veranstalter bzw. das Ordnungspersonal ist berechtigt, verbotene Gegenstände

vorübergehend in Besitz zu nehmen und zu verwahren oder den betreffenden Besucher
vom Veranstaltungsgelände zu verweisen.

7. Hausrecht, Verhaltensregeln:

7.1 Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal
ausgeübt.

•  Den Anweisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.

•  Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert
oder belästigt wird.

•  Besuchern ist es untersagt, auf dem Veranstaltungsgelände verbotene Gegenstände (Ziff. 6.1)

mitzuführen, körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige
Dritte auszuüben.


•  Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen

•  außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten

•  bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen;

•  ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben,
Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen

7.2 Fotografieren und Filmen:

•  Das Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Mobiltelefonen / Smartphones ist gestattet.
Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren.

•  Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online
oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten.

7.3 Platzverweis / Hausverbot

•  Besucher, die schuldhaft gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote

verstoßen, kann der Veranstalter des Veranstaltungsgeländes verweisen und ihnen Hausverbot
erteilen.

7.4 Strafbare Handlungen

•  Begeht oder versucht ein Besucher der Veranstaltung eine Straftat (z.B. Drogenhandel,

Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung, verfassungsfeindliche Aussagen oder Gesten,
etc.), wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung des Veranstaltungsgeländes verwiesen
und der Sachverhalt bei der Polizei angezeigt.

•  Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher des

Veranstaltungsortes, verlieren das Ticket und das Kontrollband ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis
wird nicht erstattet.

•  Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen
Schaden ersatzpflichtig.

8. Gesundheitliche Hinweise

8.1 Lautstärke

•  Dem Besucher ist bewusst, dass bei der Veranstaltung, insbesondere vor der Bühne, eine
besonders hohe Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden,
insbesondere Hörschäden, besteht.

•  Den Besuchern wird dringend empfohlen, einen geeigneten Gehörschutz zu verwenden, und
ausreichenden Abstand zu den Lautsprecherboxen und der Bühne zu wahren, sowie einen Platz
vor der Bühne zu wählen, der mit den individuellen Hörgewohnheiten vereinbar ist.

8.2 Lichtanlage, Pyrotechnik, Nebelmaschinen, sonstige Effekte

•  Dem Besucher ist ferner bewusst, dass im Rahmen der Veranstaltung, vor allem bei Auftritten,
Rauchmaschinen, Laser, Stroboskoplicht oder andere Spezialeffekte verwendet werden können.

•  Während der Veranstaltung werden Nebelmaschinen eingesetzt, um visuelle Effekte zu erzeugen.
Diese Geräte erzeugen künstlichen Nebel durch die Verdampfung von hochwertigem Nebelfluid.
Der Betrieb der Nebelmaschinen wird durch einen vor Ort anwesenden Brandschutzbeauftragten
beaufsichtigt, um umgehend auf mögliche Mängel hinzuweisen und diese zu beheben.

Mögliche Gefahren: Inhalation von Nebel kann zu Atemwegsreizungen oder allergischen
Reaktionen führen.

Sichtbehinderung: Dichte Nebelschwaden können die Sicht einschränken und zu Unfällen führen.


8.3 Sonstiges

•  In Bühnen-, Ein- und Ausgangsnähe kann es durch Gedränge zu Kreislaufschwächen und
Quetschungen kommen, für die der Veranstalter keine Haftung übernimmt.

•  Der Besucher verpflichtet sich, bei ersten Anzeichen einer negativen, gesundheitlichen
Auswirkung, insbesondere einem epileptischen Anfall, geeignete und zumutbare
Selbstschutzmaßnahmen zu ergreifen und einen sicheren Ort aufzusuchen.

•  Der Besucher hat sich bei gesundheitlichen Auswirkungen oder empfindlichen Reaktionen
umgehend an das vor Ort anwesende Sanitätspersonal zu wenden, um geeignete Notfall-
maßnahmen einleiten zu können.

9. Absage / Verlegung der Veranstaltung

•  Wird das Paganau Vol. 2.0 Festival abgesagt, besteht gegen den Veranstalter ein Anspruch auf
Erstattung des Eintrittspreises. Eventuelle Vorverkaufsgebühren Dritter erstattet der Veranstalter
nicht.

•  Rücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung bis 2 Wochen nach dem

Konzertdatum per Einschreiben mit Rückschein auf Kosten des Erwerbers, bei Absage findet sich
die erforderliche Postadresse auf der Festival-Homepage. Es wird nur der Nennwert des Tickets in
Höhe von 24,95 € erstattet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige

Ankündigung das Programm zu ändern und die Veranstaltung örtlich und / oder terminlich
(innerhalb 200 km / 12 Monaten) zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem
Grund (Termin und Veranstaltungsort) bestehen nicht.

•  Sollte die Veranstaltung aufgrund von pandemiebedingten Maßnahmen verschoben werden
müssen behalten die Tickets ihre Gültigkeit für mögliche Nachholtermine. Die Einhaltung

gesetzlich vorgegebener Infektionsschutzmaßnahmen bei der Veranstaltung wird mit dem Kauf
des Tickets vom Käufer bestätigt.

10. Haftung

10.1 Haftungsbestimmungen

•  Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr.

•  Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

•  Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters für
die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt
auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Vertragswesentliche Pflichten sind

Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst

ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

•  Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder soweit der Veranstalter einen Mangel arglistig
verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat und für Fälle der Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz.

•  Der Veranstalter haftet entsprechend den vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht für
verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände

•  Der Veranstalter haftet nicht für Personenschäden. Schadenersatzansprüche aus positiver
Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind
ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter oder seine

Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. Haftungsansprüche sind ausgeschlossen.

•  Das Abstellen eines KFZ auf dem Parkplatz oder auf anliegenden Straßen erfolgt auf eigenes
Risiko, der Veranstalter übernimmt keine Haftung für mögliche Schäden, Diebstahl, Bergung.

•  Im Übrigen haften der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen auch nicht für Störungen gleich


welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden.

10.2 Recht am eigenen Bild

•  Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der

Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher („Aufnahmen“) ohne

Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise zeitlich,

örtlich und inhaltlich unbeschränkt in allen bekannten und zukünftigen audiovisuellen Medien
umfassend zu nutzen oder nutzen zu lassen. Das umfasst insbesondere die Verwendung und
Verwertung der Aufnahmen in digitaler Form und in Online-Medien (insbesondere im Internet
und dort auf der eigenen Website, den YouTube-Kanälen und Social-Media-Kanälen des

Veranstalters und dessen Lizenznehmern, Bevollmächtigten und Rechtsnachfolgern), in

Printmedien (insbesondere Magazine, Broschüren, Katalogen, Präsentationen, Newsletter, Druck-
und/oder Sammelwerke), in Form von TV-Werbespots und -trailern oder in redaktionellen

Beiträgen, auf Bild- und Tonträgern jeglicher Art (insbesondere CD, DVD, Blu-ray, Speichersticks),
auf sonstigen Datenträgern und in Datenbanken, auf Messen und Events und zu Zwecken der

Werbung. Umfasst ist insbesondere die Berechtigung, die Aufnahmen zu nutzen, zu verbreiten, zu
verwerten, öffentlich vorzuführen, zu senden, zu vervielfältigen, zu archivieren, auf Abruf zur

Verfügung zu stellen und öffentlich zugänglich zu machen. Die Aufnahmen dürfen modifiziert,
abgeändert, farblich bearbeitet, geschnitten oder zusammen mit anderen Inhalten wie Bildern,
Video-, Audio- und Textelementen sowie Grafiken, wie vorstehend beschrieben, verwendet und
verwertet werden. Sämtliche Rechte dürfen zu vorstehenden Zwecken auch auf Dritte übertragen
oder sublizenziert werden.

11 Schlussbestimmungen

•  Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Fürstenfeldbruck.

•  Bei Nichtbeachtung der Anweisungen des Veranstalters oder dessen Ordnungskräften erfolgt der
Verweis vom Veranstaltungsgelände ohne Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes.

•  Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB zu ändern, wenn ein triftiger Grund für eine Änderung
vorliegt. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist, um:

a.) auf nach Vertragsschluss in Kraft getretene gesetzliche Vorgaben

b.) eine ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung

c.) auf eine Änderung der Marktverhältnisse der Unterhaltungs- und Festivalbranche zu reagieren

d.) aufgetretene Auslegungszweifel zu beseitigen

e.) wenn eine Erweiterung des Angebots die Änderung erforderlich macht.

•  Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Reglungen vor. Mögliche
Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf der

Veranstaltungsseite Paganau Vol. 2 (www.midgardo.de)

•  Die Änderungen gelten als vom Besucher akzeptiert, wenn dieser den Änderungen nicht per E-
Mail an KveldulF666@outlook.de innerhalb einer Frist von einem 10 Tagen ab Zugang der

Ankündigung der Änderungen widerspricht. Ist der Nutzer mit den Änderungen nicht

einverstanden, steht ihm bis zu dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ein fristloses
Kündigungsrecht zu. Der Veranstalter wird den Nutzer in der E-Mail, die die Änderungen

ankündigt, auf die Bedeutung der Vierwochenfrist, sein Recht, der Änderung zu widersprechen,
und auf die Rechtsfolgen seines Schweigens gesondert hinweisen. Für Rechtshandlungen, die vor
den Änderungen vorgenommen wurden, gelten die alten AGB fort.

•  Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

•  Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten
geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von
Streitigkeiten hinsichtlich vertraglicher Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen


erwachsen. Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

Mit dem Erwerb des Tickets hat der Besucher den AGB des Paganau Vol. 2 Festivals zugestimmt.

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